Produkthaftungsschaden bei Hersteller Gemalto
Von Anja Krüger
und Patrick Hagen, Köln
Banken und Sparkassen werden die im Zuge des Kartencrashs entstandenen Schäden wohl nicht von den eigenen Versicherern ersetzt bekommen. „Die entstehenden Kosten sind wahrscheinlich nicht über die Vermögensschaden-Haftpflicht der Banken gedeckt“, sagte Stefan Scholz, Leiter der Abteilung Haftpflicht beim Großmakler Aon Jauch & Hübener. Sachversicherungen kommen für die entstandenen Schäden nicht auf, weil keine Dinge beschädigt wurden. Da die Banken den überwiegenden Teil der Kosten selbst tragen müssten, sei der Schaden auch kein Fall für ihre Haftpflichtversicherung.
Scholz geht davon aus, dass die Banken den Hersteller der Karten für diese Schäden haftbar machen. Das trifft den Haftpflichtversicherer des Herstellers Gemalto oder eines möglicherweise involvierten Softwarezulieferers.
Es sei noch zu früh, um Forderungen nach Schadensersatz und Regress zu stellen, sagte ein Sprecher des Bundesverbands Deutscher Banken. „Es geht erst einmal darum, die Probleme der Kunden zu lösen“, sagte er. Die Banken würden sich aber Schadensersatzforderungen vorbehalten und später prüfen, ob im Rahmen der Produkthaftung Ansprüche gestellt werden.
Aber selbst wenn eine Produkthaftpflichtversicherung besteht, ist fraglich, ob sie für den Schaden aufkommt. Denn die Deckung von Programmierfehlern bei EC- und Kreditkarten ist heikel. Ein Standardvertrag reicht nicht aus. „Das Risiko eines Vermögensschadens infolge eines Programmierfehlers ist exorbitant hoch“, sagte ein Versicherer. Deshalb arbeiten die Anbieter auch mit weitreichenden Ausschlüssen.
Quelle: Financial Times Deutschland
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