Regierung vor Einigung zur Finanzaufsicht

Vorschlag bleibt hinter Radikalreform zurück

Von Herbert Fromme, Jens Tartler, Berlin, und Mark Schrörs, Frankfurt

Die schwarz-gelbe Koalition in Berlin steht nach FTD-Informationen kurz vor einer Einigung über die neue Struktur der Finanzaufsicht. In der Unionsfraktion hieß es, man habe einen Konsens mit der FDP über das sogenannte Holdingmodell erreicht. Nach dem jetzt auf dem Tisch liegenden Vorschlag der CDU/CSU wird per Gesetz eine neue Bundesbankholding eingerichtet. Sie kontrolliert drei Säulen: Die jetzige Finanzaufsicht BaFin bleibt als eine Säule bestehen und führt künftig allein die gesamte Aufsicht über Banken, Versicherer und Wertpapierhandel. Bislang war die Bankenaufsicht auf BaFin und Bundesbank verteilt.

Das Holdingmodell Die Bundesbank als Notenbank, die für die Geldpolitik zuständig ist, verbleibt als zweite Säule unterhalb der Holding – ohne die bisherige Bankenaufsicht. Daneben steht der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin), der zu einem permanenten Krisennotfonds für Banken und Versicherer ausgebaut werden soll. In der CDU/CSU hieß es, es sei noch nicht ausgemacht, ob auch der Soffin eine Säule bilden werde, denn er ist Sondervermögen des Bundes.

Der Vorstand der Holding soll aus Bundesbankchef Axel Weber als Vorsitzendem sowie den Chefs von BaFin und Soffin gebildet werden. Möglicherweise gehören auch die Leiter von Versicherungs- und Wertpapieraufsicht dem Gremium an. Wird das Holdingmodell umgesetzt, dürfte Weber den Umbau vor allem als Erweiterung der Bundesbank verkaufen, nicht als Entmachtung. Deshalb meidet die Bundesbank auch den Begriff Holding. Denn verlöre die Bundesbank die Bankenaufsicht komplett, wäre das ein erheblicher Schlag für Webers Zukunftsstrategie.

FDP-Finanzexperte Frank Schäffler sagte, die Reform solle vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden. Die FDP habe noch nicht final entschieden, ob sie das Holdingmodell bevorzugt oder die Integration in die Bundesbank. Doch gebe es eher eine Tendenz zur Holding. „Das andere Modell verursacht verfassungsrechtliche Probleme.“ Diese ließen sich nur ausräumen, wenn man für den Bereich der Bankenaufsicht die Unabhängigkeit der Bundesbank aufweiche.

Radikale Reform kommt nicht Wird das Holdingmodell so umgesetzt, bleibt die Regierung hinter ihrem Ziel einer radikalen Aufsichtsreform zurück. Schwarz-Gelb hatte im Koalitionsvertrag vereinbart, die Bankenaufsicht bei der Bundesbank zu bündeln, um besser auf Krisen reagieren zu können. Bundesbankchef Weber hatte selbst darauf gedrängt, neben der Banken- auch für die Versicherungsaufsicht zuständig zu sein. Das hätte auch bedeutet, die entsprechenden Teile der BaFin samt der Mitarbeiter komplett unter ihrem Dach zu integrieren. Dagegen waren vor allem die Versicherer Sturm gelaufen, da sie fürchten, dass sie in einem von Banken dominierten Aufsichtssystem zu kurz kämen.

Erst kürzlich hatte Weber die Aufsicht als einen von fünf Kernbereichen der Bundesbank bezeichnet, die nach der Euro-Einführung 1999 noch nach ihrer neuen Rolle sucht. Er hatte zudem wiederholt betont, wie wichtig eine Verknüpfung von Aufsicht und Notenbank ist. Sie wird nach dem neuen Modell über die Holding geregelt, der er vorsteht.

Der Gesetzentwurf soll Ende Juni vom Kabinett verabschiedet werden. Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums sagte: „Wir werden noch vor der Sommerpause ein Konzept vorlegen. Wir werden uns mit Bundesbank, BaFin und Soffin abstimmen.“

Leitartikel27

Quelle: Financial Times Deutschland

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