Aufsicht verlangt mehr Kostentransparenz von Munich-Re-Tochter · Problembesteht branchenweit
Von Herbert Fromme, Köln
Die Finanzaufsicht BaFin hat die Deutsche Krankenversicherung (DKV) aufgefordert, ihre Kosten für die Kunden sehr viel transparenter darzustellen. Das erfuhr die FTD aus Branchenkreisen. Kommt die DKV der Aufforderung nicht nach, kann die Behörde sie erzwingen. Der Entwurf einer entsprechenden Verfügung sei der DKV bereits zugegangen, so die Kreise.
Die BaFin lehnte eine Stellungnahme ab. „Es gibt einen Diskussionsprozess mit der BaFin, in dem wir eine Einigung erwarten“, sagte DKV-Vorstand Hans Josef Pick der FTD. Zu Details wollte Pick nichts sagen. Die DKV gehört zu Ergo und damit der Munich Re.
Das Anfang 2008 in Kraft getretene veränderte Versicherungsvertragsgesetz zwingt die Branche zu mehr Transparenz. Sie soll den Kunden mehr Vergleichsmöglichkeiten gerade bei lang laufenden Verträgen wie Lebens- und Krankenversicherungen geben.
Im Gefolge der Finanzkrise werden Forderungen nach noch weiter gehenden Offenlegungspflichten bei Verbraucherschützern und Politikern laut. In dieser Situation achtet die BaFin besonders penibel darauf, dass Versicherer die geltende Gesetzeslage genau umsetzen – schließlich ist der Hauptdaseinszweck der Behörde der Schutz von Versicherungs- und Bankkunden. Die Diskussion um die künftige Organisationsform der Finanzaufsicht dürfte die Aktivitäten der Behörde weiter befördern.
Deutschlands zweitgrößter Krankenversicherer DKV steht stellvertretend für die Branche. Die meisten privaten Krankenversicherer gehen ähnlich vor. Die BaFin verlangt, dass sie künftig auch die sogenannten Schadenregulierungskosten ausweisen.
Versicherer haben mehrere Arten von Kosten, die alle von den Kunden getragen werden: einmal die Abschlusskosten, die vor allem aus Provisionen bestehen. Bei der DKV machten sie in den vergangenen Jahren im Schnitt 9,3 Prozent der Beiträge aus. Dazu kommen Verwaltungskosten mit 3,3 Prozent – und schließlich Schadenregulierungskosten, die bisher nicht gezeigt werden. Das sind die Ausgaben für die Prüfung der eingereichten Rechnungen, der Auseinandersetzungen mit Krankenhäusern und Ärzten und Ähnliches. Insgesamt beläuft sich dieser Block auf vier bis fünf Prozent der Beitragseinnahmen. Er wird aber nicht separat ausgewiesen, sondern geht in den großen Posten „Aufwendungen für Versicherungsfälle“ ein.
Zusammengerechnet ergeben sich für die privaten Versicherer echte Kostensätze von über 15 Prozent der Beiträge. Das ist ihnen in der Auseinandersetzung um die Zukunft des Gesundheitssystems unangenehm, deshalb zeigen sie die Schadenregulierungskosten ungern.
Bei den Abschlusskosten, die meist in Monatsbeiträgen ausgewiesen werden, moniert die BaFin die Nutzung sogenannter Selektionsgewinne: Will ein 35-jähriger Kunde A sich frisch privat versichern, zahlt er dieselbe Prämie wie ein gleichaltriger Kunde B, der schon fünf Jahre versichert ist. Allerdings kosten die 35-jährigen Neukunden A den Versicherer zunächst weniger als gleichaltrige Altkunden B – denn aufgrund der Auswahl durch den Versicherer sind die Neukunden im Schnitt gesünder. Ein 35-jähriger Neukunde A würde mit Erkrankung nicht aufgenommen oder müsste einen Zuschlag zahlen. Der Altkunde B, der mit 32 Jahren einen Bandscheibenvorfall hatte, bleibt indes im Bestand und treibt die Kosten.
Die Differenz – den sogenannten Selektionsgewinn, der bis zu drei Monatsbeiträge ausmachen kann – ziehen einige Versicherer von den tatsächlichen Abschlusskosten ab und weisen Kunden den reduzierten Betrag aus. Der Kunde hat sieben Monatsbeiträge gezahlt, glaubt aber, es waren nur vier. Diese Praxis will die BaFin stoppen.
Quelle: Financial Times Deutschland
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