Kunden fürchten Nachteile durch Poolingkonzepte
Von Herbert Fromme, Köln
Zwischen Großmaklern auf der einen Seite und Industriekunden sowie Versicherern auf der anderen ist ein Streit über Poolingkonzepte entbrannt. Vor allem die Industrie fürchtet, dass das Bündeln von Versicherungsschutz bei nur einem einzigen Anbieter sie benachteiligt. Zwar sind die Makler per Gesetz verpflichtet, ihre Kunden an jenen Versicherer zu vermitteln, der ihnen das jeweils beste Angebot unterbreitet. Vor allem in Sparten mit vielen Einzelrisiken und hohem Aufwand versuchen die Makler aber, Rahmenvereinbarungen mit Versicherern zu treffen.
Unter dieser Poolinglösung bringen sie dann zahlreiche ähnlich gelagerte Risiken zu einem einzigen Versicherer. So macht es Marktführer Aon mit Rechtsschutzrisiken bei Roland sowie Transportversicherungen bei Victoria, der Makler Marsh mit Kraftfahrtversicherungen bei HDI-Gerling.
Die Industriekunden fürchten, dass die Makler nicht nach dem besten Angebot suchen – sondern nach dem Versicherer, der ihnen am meisten Provision zahlt. „Der Makler wird dann zum Quasiversicherer“, sagt Siemens-Versicherungschef Stefan Sigulla. Das aber widerspreche dem pflichtgemäßen Verhalten. „Wenn ich alle Unfallrisiken oder bestimmte Haftpflichtdeckungen zusammenfasse und bei einem Versicherer unterbringe, bin ich kein Makler mehr, sondern Agent, und das muss ich dem Kunden anzeigen.“ Sigulla ist zugleich Chef des Deutschen Versicherungs-Schutzverbands (DVS). Der DVS vertritt die Interessen der Industrie in Versicherungsfragen.
Makler müssten ihren Kunden das Konzept offenlegen, fordert Christian Hinsch, Vorstand beim Versicherer Talanx sowie Chef der Konzerntochter HDI-Gerling Industrieversicherung. „Gewinnt ein Makler einen Kunden, weil er in der Feuer- oder Autoversicherung ein wettbewerbsfähiges Angebot gemacht hat, betreut er in der Regel den Kunden rundum.“ Sehe der Makler dann, dass der Kunde eine Gruppenunfallversicherung für Mitarbeiter hat, decke er diese Sparte auf sein Poolingkonzept um. Der Makler sage dann, er habe gut verhandelt, die Bedingungen seien gut für den Kunden. Die eigentliche Frage sei aber, ob es gut für den Kunden sei – oder für den Makler, so Hinsch.
Aon-Geschäftsführer Sven Erichsen wehrt sich und verteidigt die Maklerbranche. „Es verstößt nicht gegen die Maklerpflichten, wenn ich mehrere Verträge gemeinsam ausschreibe und das dem Kunden mitteile“, sagt Erichsen.
Quelle: Financial Times Deutschland
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