Versicherer wollen Ausnahme von Regel für Anleiheramsch
Herbert Fromme , Köln
Die deutschen Versicherer verhandeln mit der Finanzaufsicht BaFin und dem Bundesfinanzministerium über weitreichende Erleichterungen im Umgang mit griechischen Staatsanleihen. Das geht aus einem internen Schreiben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) an die Vorstände seiner Mitglieder hervor. GDV und BaFin nahmen dazu nicht Stellung.
Die Branche hat Handlungsbedarf, weil die Ratingagentur S&P die Bonität Griechenlands am Montag auf „CCC“ herabstufte – nur noch vier Stufen vor dem Zahlungsausfall. Schon am 2. Juni hatte Moody’s seine Bewertung auf „Caa1“ gesenkt. „Damit bewerten zwei von drei Agenturen Griechenland unterhalb von B-/b3“, schreiben die GDV-Funktionäre Jörg Freiherr Frank von Fürstenwerth und Axel Wehling. Die Konsequenz: Griechische Papiere dürfen nicht mehr im sogenannten gebundenen Vermögen geführt werden. „Es wäre eine Umbuchung in das restliche Vermögen oder gegebenenfalls eine Veräußerung nötig.“
Das gebundene Vermögen – früher Deckungsstock genannt – deckt die Ansprüche von Versicherungsnehmern gegen Versicherer im Insolvenzfall ab. Dazu gehören die von Lebensversicherern den Kunden bereits fest gutgeschriebenen Beträge. Hier verlangt die BaFin eine besonders konservative Kapitalanlagepolitik. Papiere, die schlechter als „B-“ oder „b3“ geratet sind, sind verboten.
Davon möchte die Branche eine Ausnahmeregelung für die aktuelle Situation. Das Argument: Die Versicherer hätten kaum griechische Anleihen im Bestand, der GDV spricht von deutlich weniger als 0,5 Prozent der gesamten Kapitalanlagen von 1200 Mrd. Euro. Die „Welt“ hatte vergangene Woche berichtet, es handele sich sogar nur noch um 2,8 Mrd. Euro oder 0,2 Prozent. Wenn man die Unternehmen jetzt zum Verkauf zwinge, bringe das Verluste und drücke weiter auf die Kurse. Tatsächlich sucht die Branche eine Lösung, die auch bei größeren Krisenländern tragfähig wäre und ihr Notverkäufe erspart.
Einen Erfolg können die Versicherer bereits verbuchen: Wie der GDV den Gesellschaften mitteilt, will die BaFin bis zur Beendigung der Gespräche Griechen-Anleihen im Sicherungsvermögen nicht beanstanden.
Quelle: Financial Times Deutschland
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