Nicht der frühere Vertreter Edmund Gäch klagt gegen den Ergo-Konzern, wie die FTD am 14. Juni meldete, sondern die EGF GmbH in Zossen, deren Geschäftsführer er ist. Darauf wies Gäch hin. Er bestätigte, dass der GmbH in der zweiten Instanz vom Oberlandesgericht Hamburg 368 000 Euro zugesprochen wurden. EGF und Ergo gingen in die Revision. Ursprünglich hatte die EGF 3,2 Mio. Euro wegen eines von ihr für ungerechtfertigt gehaltenen Wettbewerbsverbots verlangt.Herbert Fromme
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo