BaFin soll Bericht zu Ergo veröffentlichen

Verbraucherschützer fordern von der BaFin Transparenz über die Sonderprüfung beim Düsseldorfer 88Ergo-Konzern. Nach Ansicht des Bundesverbands der Verbraucherzentralen sollte die Finanzaufsicht die Ergebnisse ihrer Ermittlungen wegen des Verdachts auf Betrug bei Betriebsrenten veröffentlichen. Zudem sollte die BaFin ihre Ermittlungen ausweiten. Das Vertrauen in die Branche sei erschüttert, sagte Vorstand Gerd Billen. „Auch andere Anbieter müssen auf den Prüfstand, um Klarheit zu schaffen, wer seriös am Markt agiert und wer nicht.“ Während der Verband sein Transparenz-Anliegen durch das Informationsfreiheitsgesetz gedeckt sieht, lehnt die BaFin eine Veröffentlichung von Ergebnissen ab. Dem Auskunftsanspruch seien Grenzen gesetzt, sagte eine Sprecherin. „Die BaFin ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, so dass sie die im Rahmen ihrer Tätigkeit erlangten Informationen nicht an Dritte weitergeben darf.“ Ilse Schlingensiepen

Quelle: Financial Times Deutschland

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit