Neue Kapitalregeln gelten nicht für Pensionskassen
Herbert Fromme , Köln
Zwischen den deutschen Versicherern und den deutschen Industriekonzernen bahnt sich ein handfester Streit an. Bei der Eigenkapitalrichtlinie Solvency II für Versicherer, die 2013 in Kraft tritt, soll es nach Plänen der Bundesregierung Ausnahmeregelungen für bestimmte Formen der betrieblichen Altersvorsorge geben. Auf der Mitgliederversammlung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erteilte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Donnerstag den Forderungen der Versicherungswirtschaft eine Abfuhr, alle Formen der Vorsorge gleich zu behandeln. „Wir glauben, dass die Besonderheiten der betrieblichen Altersversorgung berücksichtigt werden müssen“, sagte Schäuble.
Damit geht der Minister auf Konfrontationskurs zur Assekuranz. Zugleich nimmt er Rücksicht auf die Bedenken großer Konzerne vor allem aus der Chemiebranche. Die Pensionskassen dieser Unternehmen investieren riskanter als die Versicherer und haben oft hohe Aktienbestände.
Würde Solvency II auch auf sie angewendet, müssten die Kassen – und damit indirekt auch die Konzerne – dafür viel mehr Eigenkapital als bisher vorhalten. Die Versicherer fürchten unter dem Strich Wettbewerbsverzerrungen: Sie müssen für die von ihnen angebotenen betrieblichen Altersvorsorgesysteme Eigenkapital nach den Regeln von Solvency II vorhalten – und deshalb das Geld für ihre Mitarbeiter in der Zukunft deutlich vorsichtiger anlegen.
Der GDV will die Frage weiter mit der Regierung diskutieren, zeigt sich aber insgesamt zufrieden, wie Solvency II konkret umgesetzt wird. Brüssel habe Erleichterungen für lang laufende Versicherungsverträge versprochen und wolle auch die Belastung kleiner Firmen zurücknehmen.
Quelle: Financial Times Deutschland
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