Klage gegen Allianz Leben wegen stiller Reserven

Verbraucherschützer fordern mehr Einblick in Berechnung

Die Verbraucherzentrale Hamburg will mit einem Grundsatzverfahren klären lassen, ob Lebensversicherer ihre Kunden angemessen an den sogenannten stillen Reserven beteiligen. Stille Reserven entstehen, wenn der Marktwert von Kapitalanlagen wie Aktien oder Immobilien über dem Buchwert liegt. Das Verfahren hat Bedeutung für alle Anleger, deren Lebens- oder private Rentenversicherung im Jahr 2008 oder danach ausgezahlt wurde. Dabei spielt keine Rolle, ob der Vertrag regulär ausgelaufen ist oder gekündigt wurde.

Die Hamburger Verbraucherschützer unterstützen eine Klage gegen Marktführer Allianz Leben. Ein Anleger aus dem hessischen Edertal hat die Klage beim Amtsgericht Fritzlar eingereicht. Er ist der Auffassung, dass die Allianz Leben ihm nach Ablauf des Vertrags zu wenig gezahlt hat. Der Kläger ist davon überzeugt, dass die Allianz Leben ihm die Beteiligung an den stillen Reserven nicht zusätzlich gutgeschrieben, sondern die Überschussbeteiligung entsprechend gekürzt hat. Mit der Überschussbeteiligung geben die Versicherer Kapitalerträge an Kunden weiter. Die Höhe legen sie jährlich neu fest. Seit Jahren sinkt die Überschussbeteiligung. Die Unternehmen sind seit 2008 gesetzlich verpflichtet, Kunden an den stillen Reserven zu beteiligen.

In dem Verfahren gegen die Allianz Leben geht es zwar nur um eine Nachforderung von 650 Euro. Aber für die gesamte Branche und die Verbraucher stehen möglicherweise Milliarden auf dem Spiel. „Mit dieser Klage wird das gesamte System der Bewertungsreserven auf den Prüfstand gestellt“, sagte Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Sie will erreichen, dass Versicherer offenlegen müssen, wie sie den für die Kunden vorgesehenen Anteil an den stillen Reserven berechnen. „Heute kann der Kunde überhaupt nicht nachvollziehen, warum er wie viel bekommt“, sagte sie.

Die Allianz Leben weist den Vorwurf zurück, sie beteilige Kunden nicht angemessen an den stillen Reserven. „Wir setzen das Gesetz natürlich um“, sagte eine Sprecherin.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit