US-Steuergesetz ärgert Versicherer

Assekuranz hält es für überflüssig // Schweizer Generali versichert US-Bürgernicht mehr

Herbert Fromme , Köln

Die deutsche Versicherungswirtschaft kritisiert die Einbeziehung von Lebensversicherungen in das Auslandssteuergesetz der USA als „überflüssig“. Nach dem Foreign Account Tax Compliance Act (Fatca) müssen Gesellschaften eine Meldung abgeben, wenn US-Bürger einen Vertrag bei ihnen abschließen oder deutsche Kunden in die USA umziehen. Sonst riskieren die Versicherer heftige Sonderbesteuerungen von US-Einkünften.

„Wir sehen Fatca sehr kritisch“, sagte eine Sprecherin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) der FTD. „Die Anwendung dieser Regularien auf Lebensversicherer ist überflüssig.“ Die deutschen Policen böten kein Potenzial für Steuerhinterziehung.

Mit dem Fatca wollen die USA für mehr Ehrlichkeit bei Steuerpflichtigen sorgen, egal ob sie in den USA oder im Ausland leben. Ursprünglich hatten die US-Behörden verlangt, dass Banken und Versicherer Kapitalanlagen von US-Steuerbürgern und deren Erträge direkt bei ihnen melden. Jetzt lassen sich die Amerikaner auf bilaterale Vereinbarungen mit den Europäern ein, bei denen die Geldhäuser die Meldungen bei den nationalen Steuerbehörden abgeben, die sie dann mit den USA austauschen.

Die Assekuranz beruhigt das wenig. In der Schweiz erwägen große Versicherer, das Geschäft mit US-Kunden komplett einzustellen. Die Schweizer Tochter der italienischen Generali hat bereits entschieden, US-Bürger, die nicht in der Schweiz wohnen, nicht mehr zu versichern. Eine Ausweitung auf alle US-Steuerpflichtigen, auch solche mit doppelter Staatsangehörigkeit, sei geplant, berichtet die „Neue Zürcher Zeitung“.

Im Schweizer Markt gibt es besonders viele Großpolicen. Aber auch in Deutschland hat der Boom von Verträgen gegen Einmalbeitrag zu zahlreichen Policen mit hohen Summen geführt. Die Zahl der Verträge von US-Bürgern kennt niemand. Aber ganz so klein kann sie nicht sein: Schließlich haben Hunderttausende von Berufssoldaten hier gelebt, dazu kommen Mitarbeiter amerikanischer Firmen.

Das Problem: Wenn die bestehenden US-Kunden mit der Meldung an die Behörden nicht einverstanden sind, müssten die Versicherer nach dem Wortlaut des Fatca diese Verträge kündigen. Doch das ist nach deutschem Recht nicht möglich. „Die Kundenbeziehung wird vom Fatca nicht berührt“, sagte die GDV-Sprecherin.

Marktführer Allianz kann sich nicht vorstellen, Verträge wegen des Fatca zu kündigen. Zu sonstigen Auswirkungen will das Unternehmen nichts sagen, solange das bilaterale Abkommen nicht rechtskräftig ist. Die Wiesbadener R+V will bei einer Meldung an die Steuerbehörden insbesondere die Einhaltung datenschutzrechtlicher Aspekte beachten.

Deutsche Versicherer haben großen Respekt vor US-Gesetzen. Schon heute verkauft die Allianz an Kunden mit US-Pass keine fondsgebundenen Verträge. „Das US-Börsenaufsichtsrecht verbietet den Verkauf von Fondsanteilen an US-Staatsangehörige, wenn die Fonds nicht in den USA zugelassen sind“, sagte ein Sprecher.

Quelle: Financial Times Deutschland

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