Eine neue Haftpflichtpolice lockt junge Fahrer, bindet sie aber an dieVersicherung
Jonas Tauber
Fahranfänger haben verschiedene Möglichkeiten, die hohen Kosten für die Kfz-Haftpflicht zu senken. Die Generali-Tochter Aachen-Münchener wirbt jetzt mit einem Vertrag für Fahranfänger, bei dem im Gegensatz zu anderen Angeboten nicht das Auto, sondern die Person versichert wird.
Das ist deswegen interessant, weil der Preis einer Kfz-Haftpflichtversicherung normalerweise vor allem davon abhängt, in welche Schadenfreiheitsklasse (SF) der Kunde fällt. Je länger Fahrer ohne Schaden gefahren sind, desto besser die Einstufung und desto günstiger die Versicherung.
Das Angebot der Aachen-Münchener lockt Fahrer zwischen 18 und 23 – und ist dahingehend ungewöhnlich, dass es, anders als üblich, in der Police zum Festpreis von 299 Euro den Versicherungsnehmer und nicht ein bestimmtes Fahrzeug versichert. Der kann somit alle Autos von Familienmitgliedern steuern, die bei der Aachen-Münchener versichert sind.
Normalerweise können Fahranfänger die kostspielige Einstufung in SF null nur vermeiden, indem die Eltern das Auto mitversichern. Üblicherweise kalkulieren die Versicherer in diesem Fall mit SF eins/zwei, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. Der Zuschlag auf den Grundbetrag sinkt so von 230 Prozent auf 140 Prozent nach der alten Staffel und von 95 Prozent auf 75 Prozent gemäß der neuen Klassifizierung.
Allerdings müssen die Eltern dem Versicherer melden, wenn der Nachwuchs den Wagen mitnutzt. „Der Fahrerkreis der bestehenden Versicherung muss dann um junge Fahrer erweitert werden“, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte bei der Verbraucherschutzzentrale Baden-Württemberg. Das führt zu höheren Beiträgen. Für Fahrer unter 23 Jahren sind laut Grieble Zuschläge zwischen 20 und 30 Prozent üblich. Beim Angebot der Aachen-Münchner fällt der Mehrbeitrag für die Erweiterung des Fahrerkreises auf junge Fahrer beim einzelnen Fahrzeug hingegen weg. Käufer können während der Vertragslaufzeit schadenfreie Jahre sammeln. Sonst rechnet die Assekuranz nur schadenfreie Jahre voll an, in denen ein eigenes Auto gefahren wurde. Junge Fahrer können die gesammelten schadenfreien Jahre aber nur dann für den späteren eigenen Vertrag geltend machen, wenn sie ihn bei der Aachen-Münchener abschließen. Ein großer Nachteil, sagt Verbraucherschützer Grieble. „Dass ein Kunde den Rabatt nicht zu einem anderen Versicherer mitnehmen kann, ist ein bedeutendes Wechselhindernis.“
Bei Policen, die das Fahrzeug versichern, läuft das anders: Verzichten die Eltern da später auf den Schadenfreiheitsrabatt des Zweitwagens, können Kinder ihn für den eigenen Vertrag übernehmen. „Der Abnehmer kann aber nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie schon eine Fahrerlaubnis besteht“, sagt Alois Schnitzer von der HUK-Coburg.
Die Allianz setzt für die Rabattübertragung voraus, dass Besitzer und Abnehmer verwandt oder verheiratet sind und in Hausgemeinschaft leben.
Quelle: Financial Times Deutschland
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