Seit dem 21. Dezember sollen Versicherer eigentlich nur noch Tarife anbieten, bei denen Männer und Frauen dasselbe zahlen. Doch zumindest ein Versicherer – die Bayerische in München – bietet Maklern an, bis Ende Januar noch frische Angebote für Bisex-Verträge zu erstellen.
Seit dem 21. Dezember 2012 dürfen Versicherer europaweit nur noch Verträge anbieten, die für beide Geschlechter dieselben Tarife vorsehen. Das hat der Europäische Gerichtshof festgelegt. Doch es gibt zumindest ein Unternehmen, das weiter Bisex-Verträge anbietet – die in bestimmten Sparten wie der Kapitallebens- oder Rentenversicherung für Männer deutlich günstigere Konditionen als Unisex-Verträge bieten.
„Haben Sie auch noch policierungsfähige Anträge zu Bisex-Konditionen?“, fragt der Versicherer Bayerische – das ist die neue Marke der Bayerischen Beamtenversicherung – in einem Schreiben an Versicherungsmakler. „Kein Problem! Mit der entsprechenden Annahmeerklärung können diese Anträge noch bis zum 31.01.2013 angenommen werden; vorausgesetzt, das Unterschriftsdatum der Annahmeerklärung ist der 20.12.2012 (oder früher).“
Auf den ersten Blick scheint alles in Ordnung: Unterschrift vor dem 21. Dezember, damit ist die Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs erfüllt. Der Versicherer will offenbar nur die Makler anregen, die seit dem 21. Dezember bei ihnen liegenden Verträge auch wirklich einzureichen.
Merkwürdig klingt dann aber der folgende Satz im Maklerrundschreiben: „Benötigen Sie nochmals ein Angebot zu Ihrem Bisex-Antrag, wenden Sie sich bitte gerne an uns.“ Das schürt den Verdacht, die Bayerische biete auch Kunden, die nicht vor dem 21. Dezember unterschrieben haben, noch Bisex-Verträge an – solange Makler und Kunde die Unterschriften rückdatieren.
„Davon kann keine Rede sein“, erläutert Bayerische-Sprecher Wolfgang Zdral. „Es geht hier um Makler, die das ursprüngliche Angebot verlegt haben.“ Sein Unternehmen setze keineswegs auf die stillschweigende Rückdatierung von Anträgen.
Die Implementierung der Unisex-Regeln findet hierzulande in einer rechtlichen Grauzone statt. Denn die Umsetzung in deutsches Recht kommt verspätet – Bundesrat und Bundestag haben Streit um eine andere Vorschrift, die mit Unisex nichts zu tun hat, aber im selben Gesetz geregelt werden sollte. Dabei geht es um die Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven der Versicherer. Der Vermittlungsausschuss der beiden Parlamentskammern tagt am 29. Januar.
Ob Bisex-Angebote bis zur Verabschiedung der entsprechenden Gesetze legal oder illegal sind, ist umstritten. Es gibt sogar Experten wie den Vorstandsvorsitzenden des Bundes der Versicherten, Axel Kleinlein, die bestimmte Unisex-Angebote für inkompatibel mit der noch herrschenden Gesetzeslage halten.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) traut sich nicht auf das verminte Gelände. Sie hat den Versicherern nicht ausdrücklich verboten, weiter Bisex-Policen zu verkaufen. Stattdessen heißt es auf der Webseite der Behörde wachsweich, sie sehe „große Rechtsrisiken für den Fall, dass noch nach dem 21. Dezember 2012 für neue Verträge Tarife angeboten werden, die nach dem Geschlecht differenzieren“.
Und weiter: „Die BaFin setzt sich daher in Übereinstimmung mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und dem Verband der Privaten Krankenversicherung für eine europarechtskonforme Einführung der Unisextarife ab dem 21. Dezember ein.“
Zum Angebot der Bayerischen will die BaFin nicht Stellung nehmen. Doch eines sei klar, sagt Sprecherin Kathi Schulten: „Falls es bei einem Unternehmen zu Rückdatierungen kommt, würden wir das kritisch sehen.“
Quelle: Capital.de
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