Ein Urteil des Amtsgerichts München, das den Ausschluss von psychischen Erkrankungen bei der Reiserücktrittskostenversicherung als zulässig eingestuft hat, stößt bei Ärzten auf Unverständnis. Der Berufsverband der Nervenärzte sieht darin eine nicht akzeptable Diskriminierung Betroffener.
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