Private Krankenversicherer haben Anspruch auf dieselben Rabatte von Pharmaunternehmen wie die gesetzlichen Krankenkassen. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sind nicht verfassungswidrig hat jetzt ein Gericht entschieden. Die Branche hofft auf eine Signalwirkung für weitere Verfahren zu dieser Frage.
Etappensieg für die privaten Krankenversicherung in der Auseinandersetzung mit den Arzneimittelherstellern, die sich den Rabattzahlungen für die Branche verweigern: Das Landgericht München I hat jetzt die Klage des Unternehmens Desitin Arzneimittel gegen die zur Versicherungskammer Bayern gehörende Bayerische Beamtenkrankenkasse zurückgewiesen. (Az.: 29 O 18909/12)
Die Gründe für die Entscheidung liegen noch nicht vor. Anders als das klagende Unternehmen konnte das Gericht aber offenbar in dem Gesetz über Rabatte für Arzneimittel (AMRabG) keinen Verstoß gegen Grundrechte erkennen. Nach dem AMRabG profitieren die PKV-Unternehmen seit dem 1. Januar 2011 von den für die gesetzlichen Krankenkassen verfügten Rabatten auf Arzneimitteln. Das Gesetz regelt, dass die PKV die Abschläge ausschließlich zur Vermeidung oder Begrenzung von Prämienerhöhungen oder für Prämienermäßigungen verwenden dürfen.
Nach Einschätzung der Münchener Richter ist der Gesetzgeber berechtigt, in einem dualen Krankenversicherungssystem sowohl die gesetzlich als auch die privat Versicherten vor steigenden Beiträgen zu schützen. Die Regelungen des AMRabG halten die Richter offenbar für geeignet und zumutbar.
Nach Einschätzung der Münchener Richter ist der Gesetzgeber berechtigt, in einem dualen Krankenversicherungssystem sowohl die gesetzlich als auch die privat Versicherten vor steigenden Beiträgen zu schützen. Die Regelungen des AMRabG halten die Richter offenbar für geeignet und zumutbar.
Die Zwangsrabatte waren der Pharmaindustrie von Anfang an ein Dorn im Auge. Manche haben sich deshalb geweigert, die Rabatte abzuführen. Der größte dieser Nichtzahler ist der Pharmariese Novartis. Am 24. September soll das Landgericht Nünrberg/Fürth über ein Klage von Novartis gegen die Signal Iduna verhandeln. PKV-Vertreter hoffen, dass von der aktuellen Entscheidung des Landgerichts München I eine Signalwirkung ausgeht.
Die Zentrale zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten hat im vergangenen Jahr insgesamt 260 Mio. Euro an Rabatten bei den Arzneimittelherstellern eingezogen – für die PKV und die Beihilfeträger.
Ilse Schlingensiepen
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