Gericht billigt PKV-Zwangsrabatte

Private Krankenversicherer haben Anspruch auf dieselben Rabatte von Pharmaunternehmen wie die gesetzlichen Krankenkassen. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sind nicht verfassungswidrig hat jetzt ein Gericht entschieden. Die Branche hofft auf eine Signalwirkung für weitere Verfahren zu dieser Frage.

Weiterlesen:
Bitte melden Sie sich an.

Noch keinen Zugang? Ein Abonnement können Sie hier abschließen.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten von Herbert Frommes Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit