Die neue Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung enttäuscht aus versicherungsrechtlicher Sicht wegen gravierender Mängel. Soll das Projekt seinem ursprünglichen Anspruch doch noch gerecht werden, kommt die Regierung an einer Überarbeitung nicht vorbei.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo