Wer Versicherungen vertreibt, muss sich in der Regel als Vermittler registrieren. Oft versuchen gerade branchenfremde Unternehmen das zu umgehen, und verstecken sich hinter dem rechtlich nicht geregelten Begriff des Tippgebers. Die Aufsichtsbehörden agieren dann meist zu zurückhaltend, kritisiert der Fachanwalt für Versicherungsrecht Norman Wirth.
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