Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die Bundesregierung den höchstens erlaubten Garantiezins in der Lebensversicherung zum 1. Januar 2015 senken. Eine entsprechende Empfehlung hat nach Informationen des Versicherungsmonitors der Vorstand der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) heute abgegeben. Unklar ist allerdings noch die Höhe – eine Arbeitsgruppe der DAV kommt auf 1,25 Prozent, der Vorstand hält auch 1,5 Prozent für vertretbar.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo