Keine Helmpflicht: Niederlage für Versicherer

Bei unverschuldeten Unfällen haben Radfahrer auch dann vollen Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie keinen Helm getragen haben, so der Bundesgerichtshof. Versicherer können Helmverweigerern demnach keine Mitschuld an einem Schaden anlasten.

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