Legal Eye – Die Rechtskolumne: Die Pflicht zur Offenlegung der Vermittlerprovisionen ist in letzter Minute wieder aus dem Lebensversicherungsreformgesetz herausverhandelt worden. Eine solche Verpflichtung ist zwar kein Allheilmittel. Wenn dadurch jedoch auch nur ein Teil der problematischen Versicherungsabschlüsse aufgrund fehlerhafter Beratung vermieden würde, wäre es aber zumindest ein begrüßenswerter Teilerfolg gewesen.
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo