Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schafft Klarheit bei der Zusammenarbeit von Versicherern mit sogenannten Tippgebern. Ein zur öffentlichen Konsultation auf der BaFin-Website veröffentlichtes Rundschreiben sieht vor, dass Tippgeber sich die Tätigkeit im Versicherungsvertrieb vorab von ihrem Arbeitgeber genehmigen lassen und die schriftliche Erlaubnis dem Versicherer vorlegen müssen.
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