Legal Eye – die Rechtskolumne: Lebensversicherungsbestände deutscher Versicherer haben bislang kaum den Weg ins EU-Ausland gefunden. Angesichts der zunehmenden Konsolidierung im europäischen Versicherungssektor könnte sich das ändern. Allerdings steht die BaFin der grenzüberschreitenden Übertragung von Beständen mit Überschussbeteiligung derzeit ablehnend gegenüber. Eine Ablehnung der Aufsicht wird jedoch schwer, wenn die Belange der Versicherten vertraglich abgesichert werden.
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