OLG: Keine hohen Summen bei Rückabwicklung

Kunden, die von ihren nach dem Policenmodell geschlossenen Lebensversicherungen zurücktreten wollen, sollten nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Stuttgart nichts überstürzen. Nach einer ersten Bilanz des Gerichts haben die Kläger bisher nicht so viel bekommen, wie sie sich gewünscht haben.

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