Die gesetzliche Verankerung der Besteuerung von Beiträgen zur betrieblichen Krankenversicherung ist vorerst vom Tisch. Den PKV-Verband freut das. Er macht sich seit Längerem für eine Rücknahme der 2013 vom Bundesfinanzministerium verfügten Steuerpflicht stark. Der Entwurf des Jahressteuergesetzes sieht außerdem eine Dynamisierung der Förderhöchstgrenze bei Rürup vor.
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