Legal Eye – Die Rechtskolumne Wenn ein Mieter Schäden an einem Gebäude verursacht, trifft ihn grundsätzlich eine Pflicht zum Schadenersatz. Der BGH hat nun den Schutz des Mieters vor Ansprüchen des Vermieters erhöht. Hat der Vermieter eine Gebäudeversicherung, muss er den Schaden im Normalfall durch den Versicherer regulieren lassen und kann sich nicht an den Mieter wenden. Will der Vermieter den Versicherer nicht in Anspruch nehmen, muss er den Schaden auf eigene Kosten beseitigen lassen.
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