Damit sich niemand unverdient mit dem GDV-Verhaltenskodex für den Versicherungsvertrieb schmückt, müssen sich die unterzeichnenden Unternehmen künftig einer Prüfung unterziehen. Wirtschaftsprüfer sollen alle zwei Jahre untersuchen, ob die Umsetzung in den Gesellschaften anhand sogenannter Compliance Management-Systeme angemessen ist. Kommen sie zu einem negativen Urteil, wird der Versicherer von der Liste der teilnehmenden Unternehmen verbannt. Erfolgreiche Prüfergebnisse werden auf der GDV-Website veröffentlicht.
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