Legal Eye – Die Rechtskolumne: Bei der Abtretung von Versicherungsansprüchen an Dritte können Probleme auftreten. Insbesondere wenn der Leistungsanspruch noch nicht feststeht, ist Vorsicht geboten. Dritte, die sich einen Anspruch vom Versicherungsnehmer abtreten lassen wollen, sollten die Werthaltigkeit des Anspruchs daher genau prüfen. Kompliziert werden kann es vor allem in der Gebäudeversicherung.
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