Verbraucherschützer wollen gesetzlichen BU-Schutz

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und der Bund der Versicherten (BdV) fordern, dass der Berufsunfähigkeitsschutz wieder Teil der gesetzlichen Absicherung für Erwerbstätige wird. In einem Positionspapier setzen sich die Verbraucherschützer für eine grundlegende Reform des Modells der privaten Vorsorge ein. Sie kritisieren die rigide Annahmepolitik der Versicherer bei den Verträgen, zu hohe Prämien und zu geringe Rentenhöhen.

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1 Antwort »

  1. Wir stehen für Gespräche zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung jederzeit gerne zur Verfügung und haben diese in der Vergangenheit bereits angeboten. Wichtig ist, Missverständnisse und Vorurteile gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung aufzuklären. So kann anders als häufig behauptet den allermeisten Interessenten bereits heute eine bezahlbare private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit angeboten werden, wenn sich der Kunde entsprechend früh um eine Absicherung bemüht. Denn nur selten haben junge Menschen bereits risikorelevante Vorerkrankungen, die zu Einschränkungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung führen. Von den Anträgen auf Abschluss einer BU-Versicherung wurden 2013 von den Versicherern 94 Prozent angenommen. Außerdem ist die Versicherungsprämie bei einem frühzeitigen Abschluss niedrig, mit zunehmendem Alter und Berufsjahren wegen der steigenden Berufsunfähigkeitsrisiken jedoch höher.
    Dagegen scheitern Anträge oft dann, wenn der Kunde einen Vertragsabschluss so lange abwartet, bis durch Vorerkrankungen o.ä. das Risiko einer Berufsunfähigkeit quasi schon klar erkennbar wird. Werden in so einem Fall risikorelevante Vorerkrankungen vorsätzlich verschwiegen, ist der Versicherer im Interesse der übrigen ehrlichen Kunden verpflichtet, den Vertrag nachträglich anzufechten.
    Im Unterschied zur gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die einen fest definierten staatlichen Grundschutz bietet und obligatorisch alle Versicherungspflichtigen einschließt, gehen die Leistungen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung über den Basisschutz hinaus. Daher ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine individuell freiwillige Entscheidung. Jeder prüft für sich, ob bzw. in welcher Höhe und wann sich ein Vertragsabschluss lohnt. Im Ausgleich dazu behält sich der Versicherer eine Prüfung und angemessene Bewertung der jeweiligen Ausgangssituation hinsichtlich Beruf, Alter und risikorelevanten Vorerkrankungen vor.
    Eine Einheitsversicherung zu einheitlichen Bedingungen und Preisen, wie vom BdV und der Verbraucherzentrale NRW nahegelegt, funktioniert nur bei kollektiver Absicherung geschlossener kompletter Arbeitnehmergruppen etwa in der betrieblichen Altersversorgung. In der freiwilligen Individualvorsorge würde ein Verzicht auf die Risikoprüfung dagegen eine Abwartehaltung belohnen, erst dann den Versicherungsschutz zu beantragen, wenn sich ein Versicherungsfall bereits andeutet. Es ist evident, dass so kein privater Versicherungsmarkt funktionieren kann. Die Prämien würden schnell exorbitant steigen und den gesamten BU-Markt unattraktiv machen.

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