Risikomanager, Makler und Versicherer fordern Klarheit darüber, welche Unternehmen genau unter das IT-Sicherheitsgesetz fallen werden. Im Gesetz ist das derzeit nicht geregelt. Der DVS hält eine nachträgliche Definition der betroffenen Firmen in einer Rechtsverordnung für verfassungsrechtlich bedenklich. Die geplante Meldepflicht werde zu Mehrkosten führen, die auch das Budget für Cyberversicherungsschutz belasten könnten, so der Verband. Spezialmakler Sven Erichsen glaubt dagegen, dass das Gesetz dem Verkauf der Policen zuträglich ist.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo