Eine frühe Einbeziehung der Versicherer in die Arbeit der Schlichtungsstellen zur Prüfung von ärztlichen Behandlungsfehlern ist sinnvoll. Zu diesem Ergebnis kommt die Gutachterkommission für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Nach ihren Erfahrungen macht ein solches Vorgehen die Regulierung für die Patienten leichter. Gleichzeitig ist es aus Sicht der Versicherer offenbar positiv, wenn sie von Anfang an Fragen und Anregungen in das Verfahren einbringen können.
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