Die EU-Mitgliedsstaaten, das Europaparlament und die EU-Kommission haben sich am Dienstagabend auf einen Kompromiss zur Neufassung der Vermittlerrichtlinie geeinigt. Die Insurance Distribution Directive (IDD) – früher Insurance Mediation Directive II (IMD II) genannt – sieht weder ein Provisionsverbot noch eine verpflichtende Offenlegung der Provisionen durch Versicherungsvermittler vor. Allerdings gibt es mehr Transparenzregeln. Die BaFin soll künftig überwachen, dass Provisionen keinen negativen Einfluss für die Kunden in Deutschland haben.
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