Die privaten Krankenversicherer dürfen in ihrem Bemühen, den Tarifwechsel künftig tatsächlich kundenfreundlicher zu gestalten, nicht nachlassen. Denn die BaFin hat ein wachsames Auge auf das Gebaren der Branche in dieser Frage. Das macht sie in der neuesten Ausgabe ihrer Publikation „BaFin Journal“ deutlich. Aktuell hat die Aufsicht aber offenbar wenig Grund zum Einschreiten. Sie berichtet lediglich von „gelegentlichen Beeinträchtigungen“ des Tarifwechselrechts.
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