Legal Eye – Die Rechtskolumne Im Rahmen des Übergangs zum Aufsichtsregime Solvency II können Versicherer bei der BaFin einen Antrag auf Genehmigung von Übergangsmaßnahmen für die Bewertung ihrer Rückstellungen einreichen. Diese Übergangsmaßnahmen sind vielfach erforderlich, damit die Unternehmen bereits ab dem 1. Januar 2016 die Solvenzkapitalanforderungen nach Solvency II erfüllen. Die BaFin hat bei den bisherigen Genehmigungsverfahren mit Augenmaß agiert und dabei den Maßstab gesetzt, wann mit einer Genehmigung der Übergangsmaßnahmen zu rechnen ist. Dieser Maßstab gilt aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes sowohl für laufende als auch für künftige Genehmigungsverfahren.
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