Vorsicht bei Haftungsbeschränkungen

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Wer ein Produkt kauft, um es weiterzuverkaufen oder es in ein eigenes Produkt einzubauen, sollte beim Verzicht auf Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer vorsichtig sein. Der Käufer schränkt damit nicht nur seine Gewährleistungsansprüche ein, sondern er gefährdet möglicherweise auch seinen Versicherungsschutz. Besondere Vorsicht ist bei Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen geboten, die nicht branchenüblich sind oder nach Abschluss des Versicherungsvertrages vereinbart werden.

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