Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat beim Landgericht München Klage gegen das Internet-Vergleichsportal Check24 eingereicht. Der BVK wirft dem als Versicherungsmakler registrierten Portal unlauteren Wettbewerb vor. Check24 halte sich nicht an die gesetzlichen Anforderungen an Versicherungsvermittler. Im Juni 2015 hatte der BVK das Portal bereits abgemahnt und ihm eine Frist bis zum 10. Juli gesetzt, um die vermeintlichen Missstände zu beseitigen. Check24 äußert sich nicht zu der Klage.
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