Die privaten Krankenversicherer haben offensichtlich keinen politischen Rückhalt bei ihrer Forderung, die notwendige Absenkung des Rechnungszinses im Bestand zu einem eigenständigen Auslöser für Beitragsanpassungen zu machen. Das zeigt die Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken. Danach hält die Bundesregierung die bisherigen Regelungen für ausreichend. Die Antwort unterstreicht auch, dass die Absenkung des Rechnungszinses inzwischen die Regel ist und nicht mehr die Ausnahme.
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