Wer geglaubt hat, mit dem 2014 verabschiedeten Lebensversicherungsreformgesetz sei der Streit um die Kundenbeteiligung an den stillen Reserven vom Tisch, hat sich getäuscht. Denn der Bund der Versicherten (BdV) hält die Neuregelung für verfassungswidrig und will jetzt einen einzelnen Versicherer verklagen, um das Verfahren dann durch alle Instanzen führen zu können. Das war eines der Ergebnisse der Podiumsdiskussion bei der Wissenschaftstagung des BdV.
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