D&O: Vorstand gegen Aufsichtsrat

 Legal Eye – Die Rechtskolumne   Beschuldigen sich Vorstand und Aufsichtsrat gegenseitig, die Verantwortung für eine Pflichtverletzung zu tragen, führt das zu einem unlösbaren Interessenkonflikt beim D&O-Versicherer: Er muss gleichzeitig für den Vorstand und gegen den Aufsichtsrat argumentieren, andererseits aber auch für den Aufsichtsrat und gegen den Vorstand. Aus diesem Grund sollten Vorstand und Aufsichtsrat nicht in einer einheitlichen Police versichert sein und am besten nicht einmal bei derselben Gesellschaft.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit