Die Bundesregierung will den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung in der jetzigen Form abschaffen. Sollte sie sich damit durchsetzen, würde das eine jahrzehntealte Institution in der Lebensversicherung aufs Altenteil schicken – doch praktisch würde sich für die meisten Gesellschaften wenig ändern. Sie dürften weiter Garantien aussprechen, das Höchstniveau hinge aber vom Zinsniveau, der Kapitalkraft und der entsprechenden Zustimmung von Aktuaren und Wirtschaftsprüfern ab.
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