Im lang andauernden Streit zwischen Rechtsschutzversicherern und auf Anlegerklagen spezialisierten Anwälten haben die Versicherer nach Angaben der Arag einen bedeutenden Erfolg erzielt. Der BGH hat entschieden, dass ein Versicherer anstelle der Zahlung der Anwaltsrechnung dem Kunden auch Deckungsschutz zur Abwehr unberechtigter Gebührenforderungen gewähren kann, teilte die Gesellschaft mit. Das könnte das Geschäftsmodell einiger Anlegerspezialisten bei den Anwälten empfindlich treffen.
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