Der Online-Versicherungsmakler Moneymeets äußerte sich am Dienstag erstmals im Detail zum Urteil des Landgerichts Köln. Das Gericht hatte im Oktober entschieden, dass Moneymeets die Hälfte seiner Provisionen an die Kunden weitergeben darf. Eine Schlappe kassierte das Unternehmen indes beim Ausschluss von Beratung und Haftung in den Geschäftsbedingungen. Moneymeets wehrt sich gegen Vorwürfe, der Onlinemakler wolle seine Kunden nicht beraten.
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Lustig, „wir haben das ganz anders gemeint, die Praxis sieht ganz anders aus“ kennt man ja sonst eher von Versicherern und ihren Versicherungsbedingungen.
Ganz, ganz bestimmt fanden sich in den moneymeets AGB (die nicht nach Bank- und Versicherungsgeschäft unterscheiden) völlig unbeabsichtigt die Sätze unter 5.2 „moneymeets Mitglieder verzichten auf jegliche Beratung durch moneymeets“ und unter 5.5 „Jedes moneymeets Mitglied verzichtet auf etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber moneymeets und den moneymeets Mitgliedern.“ Das stand da bestimmt nur so, weil man irgendwie die Zeilen füllen musste?
Der eigentliche Skandal ist, dass man mit solchen AGB überhaupt eine positive Presse bekommen kann und nicht auf der Stelle als Abzocker enttarnt wird. Beim Handelsblatt muss einen das nicht wundern. Bei anderen Medien schon.