Solvency II: Nicht blind den Verbandsvorgaben folgen

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Am 1. Januar ist das neu gefasste Versicherungsaufsichtsgesetz in Kraft getreten, das die Solvency II-Richtlinie in nationales Recht umsetzt. Es stellt die Versicherer in Deutschland vor neue Herausforderungen. Eine der wichtigsten Neuerungen: Jedes Unternehmen kann und soll das Regelwerk auf das eigene Risikoprofil maßgerecht zuschneiden. Insbesondere im Bereich der rechtlichen Fragen, die sich im Rahmen der Säule zwei und des Systems of Governance stellen, sollten Orientierungshilfen der Branchenverbände nicht als schematische Vorgabe verstanden werden.

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