Das Provisionsabgabeverbot kippt – wenn auch später als gedacht. Ab dem 1. Juli 2017 wird es Versicherungsvermittlern nicht mehr verboten sein, ihre Provisionen oder Teile davon an die Kunden weiterzugeben. Das geht aus einer Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen hervor. Zuvor wurde der 31. Dezember 2015 als Enddatum gehandelt. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) feiert die Gnadenfrist als Erfolg seiner Lobbyarbeit. An ein Ende des Verbots 2017 glaubt der BVK nicht. Nachtrag vom 6. Januar 2016, 14:40: Stellungnahme der BaFin.
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