Legal Eye – Die Rechtkolumne Das Versicherungsvertragsgesetz sieht bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen besondere Beratungs- und Dokumentationspflichten vor. Unter anderem sollen Vermittler die individuellen Umstände des Verbrauchers hinreichend einbeziehen. In der Praxis kann davon aber keine Rede sein. Viele Dokumentationen erschöpfen sich im schematischen Ankreuzen bestimmter Themenfelder oder enthalten eine Fülle standardisierter Satzbausteine. Leidtragende sind am Ende die Kunden, denen im Streitfall die von ihnen unterzeichnete Dokumentation auf die Füße fällt.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo