Legal Eye – Die Rechtskolumne Im Geschäftsverkehr ist bei vorformulierten Vertragsbedingungen äußerste Vorsicht geboten. Ein Unternehmen, das diese Bedingungen der anderen Vertragspartei übersendet, kommt nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen aus der Rolle des Verwenders heraus. Das hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil klargestellt. Wer als Verwender der Bedingungen gilt, kann sich bei einem Rechtsstreit nicht auf die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berufen.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo