Vorsicht bei vorformulierten Vertragsbedingungen

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Im Geschäftsverkehr ist bei vorformulierten Vertragsbedingungen äußerste Vorsicht geboten. Ein Unternehmen, das diese Bedingungen der anderen Vertragspartei übersendet, kommt nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen aus der Rolle des Verwenders heraus. Das hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil klargestellt. Wer als Verwender der Bedingungen gilt, kann sich bei einem Rechtsstreit nicht auf die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berufen.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit