D&O-Versicherung: Folgenreiches Urteil

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Das Oberlandesgericht Hamburg hat im vergangenen Jahr eine folgenreiche Entscheidung für die D&O-Versicherung gefällt. Dabei ging es um zwei interessante Fragen: Das Gericht beschäftigte sich zum einen damit, unter welchen Umständen ein Insolvenzverwalter eine zugunsten eines Geschäftsführers abgeschlossene D&O-Versicherung kündigen darf. Außerdem entschied das Gericht über die Wirksamkeit einer Klausel, die eine Nachmeldung von Schäden für den Fall der Insolvenz vollständig ausschließt.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit