Run-off: „Nicht das Ende des Abendlandes“

Wenn sich Versicherer aus einem bestimmten Geschäftsfeld zurückziehen wollen, stellt sich die Frage, was mit dem geschlossenen Bestand passiert. Sie können die Verträge abwickeln oder aber veräußern – zum Beispiel an einen darauf spezialisierten Run-off-Anbieter. Vor einer Bestandsübertragung prüft die BaFin allerdings, ob der Kunde dadurch nicht benachteiligt ist, betonte ein BaFin-Mitarbeiter auf einer Veranstaltung des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft. Dabei spielt neben der wirtschaftliche Lage des Käufers auch dessen Reputation eine Rolle.

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