Wenn sich Versicherer aus einem bestimmten Geschäftsfeld zurückziehen wollen, stellt sich die Frage, was mit dem geschlossenen Bestand passiert. Sie können die Verträge abwickeln oder aber veräußern – zum Beispiel an einen darauf spezialisierten Run-off-Anbieter. Vor einer Bestandsübertragung prüft die BaFin allerdings, ob der Kunde dadurch nicht benachteiligt ist, betonte ein BaFin-Mitarbeiter auf einer Veranstaltung des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft. Dabei spielt neben der wirtschaftliche Lage des Käufers auch dessen Reputation eine Rolle.
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