Mit der Pflicht zum Ausweis der Effektivkosten im Zuge des Lebensversicherungsreformgesetzes wollte der Gesetzgeber die Transparenz bei Sparprodukten erhöhen. Allerdings hat er versäumt, einheitliche Regeln für die Berechnung vorzugeben. Deshalb lässt die Aussagekraft der Kennzahl immer noch zu wünschen übrig, zeigt eine aktuelle Studie im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA). Das DIA forderte bei der Vorstellung in Berlin, dass die von der Produktinformationsstelle für Altersvorsorge (PiA) vorgelegten Berechnungsregeln für alle Rentenversicherungen gelten sollten und nicht nur für geförderte Produkte.
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