Der britische Supreme Court (Bild) hat eine richtungsweisende Entscheidung gefällt: Danach muss ein Versicherer auch dann zahlen, wenn er vom Versicherungsnehmer bei der Anspruchstellung belogen wurde – wenn der Schaden auch ohne die Lüge gedeckt gewesen wäre. Es ging um eine Forderung von 3,2 Mio. Euro unter einer Schiffskaskopolice, die von HDI-Gerling ausgestellt worden war. Die Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf den gesamten Versicherungsmarkt, auch über Großbritannien hinaus.
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