BGH kippt Klausel in der Krankentagegeldversicherung

Private Krankenversicherer dürfen in der Krankentagegeldversicherung die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht einseitig unter Verweis auf ein gemindertes Nettoeinkommen des Versicherten herabsetzen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Er hat die entsprechende Klausel in den Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung wegen Intransparenz für unwirksam erklärt. Der Bund der Versicherten begrüßt das Urteil. Er fordert die PKV-Unternehmen auf, Bestandskunden zügig über die Unwirksamkeit der Klausel zu informieren.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit